GBSim - Consulting & More
Mein Jobcenter zahlt alles...
Kosten der Unterkunft - das Jobcenter zahlt alles - oder doch nicht?
Eine Kundin von mir fragte mich vor Kurzem, wer denn jetzt die Wasser- und Abwassergebühren zahlen müsse: das Jobcenter oder sie selbst...
Was ist mit zahlen überhaupt gemeint?
Auf Ihrem Bescheid steht unter dem Titel "Zahlungsempfänger", an wen das Geld gezahlt wird:
- Sie selbst
Wenn Sie es so gewünscht haben, gibt es den Untertitel "Abweichende Zahlungsempfänger"
- eventuell das Jobcenters, wenn Sie z. B. eine Rückzahlung leisten müssen
- Vermieter
- Energieversorger (Gas, Wasser, Strom)
Strom - aber den muss ich doch selbst bezahlen?
Wenn Sie sich diese Frage gestellt haben, sind Sie auf dem richtigen Weg - aber von Anfang an:
Vom Grundsatz her sind Sie für Vermieter und Energieversorger der direkte Ansprechpartner - Sie haben die Verträge geschlossen, nicht das Jobcenter.
Abweichender Zahlungsempfänger - das Jobcenter überweist für Sie Ihr Geld
Die abweichenden Zahlungsempfänger bedeutet, dass das Jobcenter von dem Geld, das Ihnen zusteht, die Überweisung vornimmt - also Ihr Geld weiterleitet.
In Ihrem Regelbedarf sind die Kosten für elektrische Energie - es sei denn, Sie heizen elektrisch - bereits enthalten. Wenn das Jobcenter jetzt also über die Position "Abweichende Zahlungsempfänger" den Strom bezahlt, zweigt es diesen Betrag von Ihrem Regelbedarf ab und überweist für Sie.
Je mehr Geld das Jobcenter in Ihrem Auftrag überweist, desto weniger Geld kann zum Schluss an Sie selbst überwiesen werden.
Wenn Sie jetzt in Ihrem Bescheid feststellen, dass das Jobcenter für Ihre Kosten der Unterkunft einen Bedarf von insgesamt 550,- € ermittelt hat, aber trotzdem für Sie an Ihren Vermieter (abweichender Leistungsempfänger) 600,- € überweist, bedeutet das nicht, dass Sie vom Jobcenter mehr Geld für die Wohnung bekommen:
Es bedeutet lediglich, dass Ihnen weniger Geld zum Leben bleibt.
Haben Sie noch Fragen?
Adalbert Jablonski
Project-Coordinator
ARD, ZDF und Deutschlandradio
Vorsicht, falls Sie keinen Dauerauftrag erteilt oder kein SEPA-Mandat eingerichtet haben
Über unser Netzwerk erhielten wir folgenden Link, den wir ungeprüft und unkommentiert weiter geben möchten:
Wenn der Inhalt stimmt, drohen den Familien, die keinen Dauerauftrag erteilt oder kein SEPA-Mandat eingerichtet haben, am Ende des Jahres hohe Säumniszuschläge.
Adalbert Jablonski
Project-Coordinator
Wer braucht schon 12,- € Mindestlohn?
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro war eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD.
Ok - es war Wahlkampf und da sollte man nicht alles auf die Goldwaage legen. Ist es etwa frech, wenn wir behaupten, dass dieser "große Schluck aus der Pulle" nicht als Zeichen von "Respekt" gegenüber Arbeitnehmern (Wählern) zu sehen ist?
Wir schaffen nicht die Realität - wir zeigen sie lediglich auf
Unser Ansatz von GBSim ist geprägt von politischer Neutralität. Sehen Sie also die folgenden Zahlen einfach und nüchtern und interpretieren Sie die Ergebnisse selbst.
Lang erwartet: Zukünftiger Mindestlohn 12,00 €
Von der Ampel-Regierung wurde mit großem Tamtam eine Anhebung des Mindestlohns angekündigt. In zwei Schritten soll der Mindestlohn von heute 9,82 € über 10,45 € dann im Oktober 2022 auf die angekündigten 12,00 € steigen - so berichtet das RND (Redaktionsnetzwerk Deutschland).
Stolz prangt der Tweet der SPD-Fraktion auf dieser Seite mit dem Text:
Wir erhöhen den #Mindestlohn auf 12 Euro! Dafür sind wir gewählt worden und das setzen wir jetzt so schnell wie möglich um.
@hubertus_heil hat das entsprechende Gesetz heute auf den Weg gebracht.
Lassen wir unser GBSim-Modul rechnen
Modell 1, ledig
€/h | brutto | netto | SGB II | verfügbar | |
35 h/Woche | 9,82 € | 1.489,37 € | 1.133,49 € | 142,16 € | 1.275,65 € |
10,45 € | 1.584,92 € | 1.190,06 € | 85,59 € | 1.275,65 € | |
12,00 € | 1.820,00 € | 1.328,35 € | 0 € | 1.328,35 € | |
Differenz: | Minister Heils "Schluck aus der Pulle" | 52,70 € |
340 € brutto mehr für 52,70 € Nettogehalt - es kommt leider schlimmer...
es kommt noch schlimmer Wer braucht schon 12,- € Mindestlohn?
Was ist Assist?
Unter dem Begriff Assist verstehen wir unsere neue persönliche und unmittelbare Dienstleistung, bei der wir Sie in die Lage versetzen, die künstliche Hochsprache der Behörden zu verstehen.
Bescheide und die Behördensprache sind für die Bürger da
Schön, wenn es so wäre - die Realität ist aber leider eine andere.
Nehmen Sie mal einen Leistungsbescheid des Jobcenters und legen Sie diesen Ihrem Nachbarn oder einem Bekannten vor, der keine Leistungen des Jobcenters erhält und fragen Sie ihn, ob er diesen erklären kann.
Sie werden tiefe Betroffenheit erleben.
Leistungsträger (z. B. Jobcenter) haben eine Aufklärungs- und Beratungspflicht
Ja, das ist richtig. Das ergibt sich unter anderem aus § 13 SGB I (Aufklärung) und § 14 SGB I (Beratung).
Die wenigsten Leistungsträger nehmen sich aber die Zeit, weil sie aufgrund der Arbeitsmenge mehr oder weniger nur noch als Annahmestelle von Anträgen funktionieren. Wenn es in Ihrem Bereich anders ist, dürfen Sie sich glücklich schätzen.
Das SGB II kennt eine Menge Standards - wie können da Fehler passieren?
Sie selbst stellen den Antrag, ohne zu wissen, welche Folge sich daraus ergibt. Habe ich zentrale oder dezentrale Warmwassererzeugung ist?
Ein falsches Kreuz bedeuten bei einer Familie mit zwei Kindern schnell mal knapp 350,- € weniger im Jahr.
Sprechen Sie mit uns - wir helfen Ihnen, die Fragen richtig zu verstehen und Ihre Bescheide selbst prüfen zu können.