GBSim - Consulting & More
Freibeträge nach SGB II
In einem Forum für SGB II-Fragen erscheint immer wieder mal die Frage:
... habe ich gehört, das Jobcenter zahlt die Kfz-Versicherung ...
Also - zuerst einmal:
Das Jobcenter zahlt die Kfz-Versicherung NICHT, aber:
Wenn ich erwerbstätig bin, kann ich die als Freibetrag einsetzen - aber das jetzt erst einmal von Anfang an:
Verdiene ich Geld, habe ich einen Grundfreibetrag von 100 €.
In diesem Grundfreibetrag sind die "üblichen Ausgaben" eines Erwerbstätigen eingerechnet - habe ich diese Ausgaben, ist alles gut, habe ich sie nicht, habe ich durch diesen Freibetrag einen Vorteil.
Habe ich nachweislich MEHR Ausgaben UND ist mein Einkommen höher als 400 €, darf ich die Ausgaben detailliert gegenrechnen - dann gilt:
a) für "normale" Versicherungen, ob ich die habe oder nicht, kann ich 30 € pauschal einsetzen - auch dann nicht mehr, wenn die Ausgaben höher sind.
b) die Kfz-Haftpflichtversicherung darf ich zusätzlich einsetzen (ohne Teil- oder Vollkasko-Anteil), weil sie mir entstehen und ich keine Option habe, sie nicht zu bezahlen (Pflichtversicherung).
c) Werbungskosten - also Kosten, die mir durch die Aufnahme der Arbeit entstehen, darf ich auch einsetzen - das können z. B. sein
Kosten für ein Monatsticket mit dem Bus zur Arbeit,
pro Entfernungskilometer für 19 Tage 20 Cent,
Gewerkschaftsbeiträge,
Kosten für die Übernachtung,
Kosten für ein Zimmer, das ich die Woche über am Arbeitsort brauche,
Kosten für Verpflegungsmehraufwand, wenn ich mehr als 12 Stunden außer Haus bin,
Kosten für die Betreuung der Kinder (keine abschließende Aufzählung) - das heißt:
alle Kosten, die ich nicht hätte, wenn ich nicht arbeiten würde
Alternativ zu der Kilometer-Pauschale könnten mehr als die 20 Cent abgesetzt werden
gegen Nachweis die tatsächlichen Kosten des Autos (Benzin, Wartung, Reparatur), wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahre und die 20 Cent-Pauschale nachweislich überschreite.
Der Grundfreibetrag ist mindestens 100 €
Alle diese Positionen zähle ich zusammen - sind sie kleiner als 100 €, gilt IMMER 100 €, sind sie größer, gilt der höhere Betrag als Grundfreibetrag.
Nach Abzug dieses Grundfreibetrags geht die Rechnung weiter:
Alles, was höher ist als 100 € - selbst wenn ich diesen Betrag überschritten habe - wird bis zu 1.000 € mit 20 % Freibetrag angesetzt - also maximal 900 € x 20 % = 180 €, danach der Rest bis 1.200 € (also 200 €) mit 10 % - hat einer der BG oder ist in der BG minderjährige(s) Kind, gilt als Obergrenze für den 10 %-Abzug statt 1.200 € jetzt 1.500 €.
Die Quellen hierfür:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/index.html
Adalbert Jablonski
Project Coordinator
GBSim
GBSim - Gehaltsberechnung und Simulation
GBSim ist ein auf Excel basierendes Programm, das alle Faktoren, die mit Gehalt zusammenhängen, errechnet und die Wechselwirkungen unmittelbar aufzeigt.
Bei der Programmierung lag unser Schwerpunkt in der einfachen Bedienung - selbst Menschen, die von den ganzen Wechselwirkungen keine oder kaum Kenntnisse haben, können innerhalb maximal 2 Minuten valide Ergebnisse präsentieren und entsprechend beraten.
Die Beratung stand bei der Entwicklung im Vordergrund
In der Beratung ist es wichtig, sich mit mehr dem Menschen zu befassen, weniger mit dem Computer. Während der Eingabe der Daten müssen Sie in der Lage sein, den Blickkontakt zu Ihrem Gesprächspartner aufrecht zu erhalten.
Dies haben wir unterstützt, in dem sie viele der Eingaben mit einem einfachen Mausklick, auf einem Touchscreen mit einem Fingertipp, während des Gesprächs vornehmen können. So geben Sie z. B. beim Alter keine Daten ein sondern klicken auf das vorgegebene Alter.
Bereits nach den ersten 5 Sekunden können Sie den finanziellen Bedarf der gesamten Familie und die Höhe der Unterstützungsleistung im Rahmen des SGB II feststellen. Geben Sie jetzt das Bruttogehalt ein und Sie haben in den ersten 10 Sekunden sofort die Alternative zum SGB II - Wohngeld und Kinderzuschlag - ermittelt.
Was zeigt das Modul nach den ersten 10 Sekunden an?
Sicht des Arbeitnehmers
- Wieviel Nettogehalt habe ich aus meinem Brutto?
- Wieviel des Nettogehalts darf ich im Falle einer Lohnpfändung behalten?
- Könnte ich ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragen und wie viel?
- Wie hoch sind meine Vermögensfreibeträge?
- Wie viel Wohngeld kann ich bekommen?
- Wie viel Kindergeld bekomme ich und wieviel Kinderzuschlag (ergänzendes Kindergeld) kann ich bekommen?
Sicht des Arbeitgebers
- Wie hoch ist mein Arbeitgeberbrutto bei einem bestimmten Gehalt?
- Was kostet mich der Mitarbeiter inklusive bezahltem Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
- Welchen Brutto-Stunden-Verrechnungssatz muss ich erzielen, um das gewünschte Gehalt bezahlen zu können?
Simulation - Grundlage für Entscheidungsfindung
Mit diesen Werten kann je nach Beratungsbedarf in die Simulation übergegangen werden. Hier kommt häufig das integrierte "Was-wäre-wenn-Modell" zum Einsatz. Hiermit können Sie fast jeden beliebigen Wert anpeilen und durch Modifikation der korrespondierenden Paramter ermitteln. Dieses Verfahren - bei Excel auch Zielwertsuche genannt - basiert auf der Iteration: Werte werden so lange automatisch korrigiert, bis genau das gewünschte Ergebnis erzielt ist.
Sicht des Arbeitnehmers
- Wie viel mehr hätte ich, wenn ich heirate?
- Wie viel mehr stünde mir mit Kind(ern) zur Verfügung?
- Rentiert sich ein besser bezahlter Job unter Berücksichtigung einer höheren Miete auch unter Berücksichtigung von Wohngeld?
- Wie viel ergänzende Leistung kann ich durch das Jobcenter bekommen?
- Wie viel Geld muss ich verdienen, um vom Jobcenter weg zu kommen?
- Ab welchem Einkommen kann ich die ergänzende Leistung tauschen gegen Wohngeld und Kinderzuschlag?
- Was verändert sich, wenn ich mehr oder weniger Stunden arbeite?
- Stimmt der Bescheid des Jobcenters oder ist er fehlerhaft?
- Wie viel Kinderzuschlag kann ich bekommen?
- Wie verändert sich dieser Kinderzuschlag, wenn ich mehr oder weniger verdiene?
- Reduziere ich meine Stundenzahl, um dann Kinderzuschlag zu erhalten?
- Was ändert sich absolut, wenn ein Elternteil die Arbeit aufgibt,
- unter Berücksichtigung der veränderten Steuerklasse
- Möglichkeit des Wohngeldbezugs
- Möglichkeit des Kinderzuschlagsbezugs
Sicht des Arbeitgebers
- Spare ich wirklich Kosten, wenn ich statt Minijob mit 450 € in der Gleitzone beschäftige?
- Wie verändert sich mein Brutto-Stunden-Verrechnungssatz
- bei Erhöhung der Effizienz (Reduzierung von Leerlaufzeiten)?
- Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen?
- bei 12 oder 13 Monatsgehältern?
- Reduktion oder Erhöhung der Urlaubstage?
- Reduktion der Krankenfehltage z. B. durch Gesundheitsmanagement?
- Wie viel muss ich das Gehalt bzw. den Gewinn verändern, um einen vom Auftraggeber geforderten Stundensatz anbieten zu können?
- Bekommt mein Arbeitnehmer durch eine geplante Gehaltserhöhung tatsächlich mehr Geld oder verliert er dies wieder durch entsprechende Anrechnungen?
Hier sehen Sie die absolute Stärke des Moduls: Jede denkbare Situation kann sofort berechnet und analysiert werden.
Adalbert Jablonski
Project Coordinator
Kinderzuschlag - schwierig zu beantragen?
GBSim - wichtiger als je zu vor!
Report brachte gestern einen Beitrag über die Schwierigkeit, den Kinderzuschlag zu beantragen.
Genau hier setzt GBSim an - innerhalb 1 Minute ist die Vorprüfung erledigt und Sie wissen, ob Sie einen Antrag stellen wollen oder nicht.
Die beiden folgenden YouTube-Videos geben den Rechtsstand von 2013 wieder, das Programm ist selbstverständlich auf dem aktuellen Stand.
pav.saarland
pav.saarland - familienfreundliche Arbeitsvermittlung
Sie haben ein oder mehrere Kinder?
Sie suchen Arbeit?
Sie wohnen im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz?
Dann habe ich eine gute Nachricht für Sie:
Ab dem 20.02.2017 werden Sie in Losheim am See persönlich beraten.
Die Firma blickwechsel - Beruf und Weiterbildung UG (haftungsbeschränkt) betreibt dort ein kleines aber feines Büro, das nach den Prinzipien und unter Nutzung von GBSim die Kunden berät.
Das Credo von pav.saarland:
pav.saarland hat sich der familienfreundlichen Vermittlung verschrieben - d. h. wir suchen und finden Konzepte, mit denen sich bereits bei Teilzeitbeschäftigung ein auskömmliches Einkommen generieren lässt: Wir berechnen und helfen bei der Beantragung additiver Gehaltsbestandteile wie z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag (erweitertes Kindergeld) oder auch ergänzende Leistungen nach dem SGB II.
Finanzieller Mehrwert ohne zusätzliche Belastung der Familienzeit - und das aktuelle Lied von Max Giesinger (Wenn Sie tanzt) hat seinen Schrecken verloren. Wie fängt das Lied an:
'ne ganze normale 50 Stunden-Woche.
Heim kommen und für die Kleinen kochen.
Ist für sie ja kein Problem,
weil die Kids an erster Stelle stehen
Adalbert Jablonski
Project Coordinator